
Träger der Bildungsstätte ist die rechtsfähige gemeinnützige Stiftung Akademie Waldschlösschen, deren Satzungzweck die Umsetzung und Weiterentwicklung der „Idee Waldschlösschen“ ist. Sie soll insbesondere die Akademie als Ort der Bildung und Begegnung, der Information und Orientierung erhalten. Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit aus der Immobilie Waldschlösschen.
Mit der Stiftungsgründung ist das Ziel verbunden, Stiftungskapital zu sammeln, aus dessen Zinserträgen das Stiftungsziel langfristig gesichert werden kann (in die Stiftung eingebrachtes Vermögen darf nicht angetastet werden). Denn die neben den Einnahmen aus Teilnahmebeiträgen für die Arbeit der Akademie vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel sinken und sind nicht sicher. Deshalb setzen wir auf Zustiftungen von Menschen, die bereit sind, auch für das Waldschlösschen Mitverantwortung zu übernehmen. Der Staat fördert das Stiftungswesen durch Möglichkeiten zu erheblicher Steuereinsparung. Für Zustiftungen zur Stiftung Akademie Waldschlösschen gibt es keinen Mindestbetrag.
Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier.
Wie können Sie das Waldschlösschen unterstützen?
- Zustiftung: Sie können die Stiftung Akademie Waldschlösschen mit einer Zustiftung bedenken z.B. auch mit einer Erbschaft.
Ich interessiere mich für eine Zustiftung und bitte um Kontaktaufnahme (möglichst unter Angabe der Telefonnummer)
- Mitglied Förderverein: Sie können Mitglied werden im Förderverein Stiftung Akademie Waldschlösschen e.V. mit regelmäßigen Beiträgen (ebenfalls steuerlich begünstigt). Beitrittsformular hier
- Spende: Sie können einmalig steuerbegünstigt spenden (Förderverein Stiftung Akademie Waldschlösschen e.V., Kto. Nr. 23 001 480, Sparkasse Göttingen, BLZ 260 500 01).
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